AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen International Management Center Graz GmbH & Co KG (IMC Graz)

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der International Management Center Graz GmbH & Co KG (kurz: IMC Graz) mit Sitz in 8010 Graz, Beethovenstraße 9, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu FN 216642t sowie FN 238461d, und den TeilnehmerInnen an Veranstaltungen der IMC Graz (kurz: TN).

Die Vertragsbeziehung zwischen IMC Graz und den TN wird hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme oder Bildungsveranstaltungen (Veranstaltungen) durch den Inhalt der Programm- oder Veranstaltungsinformationen konkretisiert. Durch den Vertragsabschluss erklären sich die TN mit den AGB einverstanden.

Bewerbungen und Rücktrittsrecht:

 

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der IMC Graz erfolgt ausnahmslos schriftlich mit dem Bewerbungsbogen, der von der IMC Graz zur Verfügung gestellt wird. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet bei Vertragsannahme durch die IMC Graz zur Zahlung des Teilnahmebeitrages und zur Teilnahme an der Veranstaltung über die gesamte Dauer.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die TN binnen angemessener Frist eine Anmeldebestätigung per Mail. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung, nach Prüfung allfälliger Zulassungsvoraussetzungen und/oder von freien Plätzen durch die IMC Graz zustande.

Da für die Programme in der Regel eine begrenzte Anzahl an TN zugelassen ist, behält sich die IMC Graz vor, Bewerbungen nach didaktisch zweckmäßigen Kriterien und einem Reihungsverfahren auszuwählen. Grundlage des Reihungsverfahrens ist die berufliche Qualifikation, der Studienerfolg und die Ergebnisse des Aufnahmegesprächs sowie allenfalls die Reihenfolge des Einlangens der Bewerbungen. Die Aufnahme in die Programme setzen die Erfüllung der jeweiligen Auf­nahmebedingungen voraus. Einzelne Veranstaltungen können abweichende Zulassungsvoraussetzungen haben, die dann in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung gesondert ausgewiesen sind.

Konsumenten im Sinne KSchG können binnen 7 Werktagen gerechnet ab Zustandekommen des Vertrages vom gesetzlichen Rücktrittsrecht gebrauch machen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes genügt die Erklärung, dass die TN die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnen. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Veranstaltungen, die vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss beginnen.

Teilnahmebeitrag und Leistungen:

 

Der für eine Veranstaltung festgesetzte Teilnahmebeitrag wird mit der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gegeben und ist im Vorhinein binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung abzugsfrei auf das Konto der IMC Graz zu überweisen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist der Teilnahmebeitrag sofort nach Rechnungslegung fällig und jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet, falls nicht gesondert ausgewiesen, auch die von der IMC Graz beigestellten Veranstaltungsunterlagen, nicht jedoch Kosten für zusätzlich erforderliche Fachliteratur und Materialien, Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Tests im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und sonstige Auslagen (z. B. Wiederholungsprüfungen etc.). Der Teilnahmebeitrag enthält keine Umsatzsteuer.

Wird der Teilnahmebeitrag nicht beglichen, erfolgt eine zweimalige Einmahnung durch die IMC Graz. Ab der zweiten Mahnung fallen Mahnspesen in der Höhe von € 14,- an. Sollten der aushaftende Betrag und die Mahnspesen dennoch nicht beglichen werden, wird ein Inkassobüro mit der Eintreibung beauftragt. Die Nicht-Zahlung von Teilnahmebeiträgen bedeutet keine konkludente Abmeldung von der Veranstaltung oder den Rücktritt vom Vertrag.

Abmeldung:

 

Eine Stornierung von Anmeldungen ist, falls nicht anders angeführt, bis zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung kostenlos möglich. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 50% des Teilnahmebeitrages verrechnet. Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung oder während der Veranstaltung ist der volle Teilnahmebeitrag zu bezahlen.

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird oder von der Warteliste nachrückt, der die Reihungs- bzw. Auswahlkriterien der Leitung des IMC Graz erfüllt und eine Zahlung des Teilnahmebeitrages durch den/die Ersatzteilnehmer/in tatsächlich erfolgt.

Durch den Nichtbesuch der Veranstaltung entfällt die Zahlungspflicht nicht. Eine Ermäßigung oder sei es auch nur aliquote Refundierung des Teilnahmebeitrages bei Nichtbesuch, späterem Erscheinen zur oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung, aus welchem Grunde immer, erfolgt nicht.

Veranstaltungsabsage durch IMC Graz:

 

Die IMC Graz behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehört insbesondere das Nicht-Erreichen einer kostendeckenden TeilnehmerInnenzahl. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf deren spätere ersatzweise Durchführung.

Die bereits geleisteten Teilnamebeiträge werden abzugsfrei rückerstattet. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen wie beispielsweise Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder sonstige Ansprüche der TN besteht bei Absage einer Veranstaltung nicht.

Leistungsänderung durch IMC Graz:

 

Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Veranstaltungen erfordert kontinuierliche Anpassungen. Daher ist es erforderlich, dass Adaptierungen hinsichtlich der Leistungsgestaltung des IMC Graz vorgenommen werden können.

IMC Graz behält sich daher Änderungen der Inhalte, der Dauer, der Vortragenden, der Termine oder der Örtlichkeit von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen oder aus Gründen der Qualitätssicherung vor. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die TN ist nur  bei wesentlichen, Änderungen möglich; ein bereits geleisteter Teilnahmebeitrag wird dann (aliquot) erstattet. Kosten für schon übermittelte Programmunterlagen werden nicht erstattet. Bloße Terminverschiebungen (auch dauerhafte) von Veranstaltungen, Wechsel der Vortragenden oder des jeweiligen Erfüllungsortes oder Anpassung der Veranstaltungsinhalte nach akademischen Vorgaben berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Refundierung auch nur von Teilen des Teilnahmebeitrages.

Ausschluss von der Teilnahme:

 

IMC Graz ist berechtigt, TN in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies kann ohne Angabe von Gründen sowohl durch die wirtschaftliche als auch durch die wissenschaftliche Leitung erfolgen. Ein bereits geleisteter Teilnahmebeitrag wird dann (aliquot) erstattet. Kosten für schon übermittelte Skripten werden nicht erstattet.

Haftung und Schadenersatz:

 

Weitergehende als in diesen AGB ausdrücklich genannte Ansprüche der TN, gleich aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss ist aber gegenüber Verbrauchern i.S.d. KSchG eine allfällige Pflicht zum Ersatz eines Schadens an der Person sowie Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von IMC Graz oder deren Gehilfen beruhen. Für mittelbare Schäden, entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

IMC Graz übernimmt keine Haftung für den in Programmen von Vortragenden erteilten Rat oder die Folgen der Verwertung dort erworbener Kenntnisse. Es wird keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen übernommen, außer es kann der IMC Graz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

IMC Graz hat die auf ihrer Website bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, haftet jedoch nicht für ihre Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Datenschutz:

 

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der IMC Graz erteilen die TN das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der von den TN bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Titel, Vor-, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, …) zum Zweck der Abwicklung der Geschäftsbeziehung, der Übermittlung von Informations- und Werbematerial sowie zum Versand von Newsletter an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Zusendung von Informations- und Werbematerial kann jederzeit formlos widersprochen werden.

Bei Zulassung sind die TN weiters damit einverstanden, dass sie im Zuge von Marketing- und ähnlichen Aktivitäten der IMC Graz, auch mit Foto, öffentlich, namentlich genannt werden. Weiters können die oben angeführten Daten zum Zweck der Organisation von Veranstaltungen an Mitstudierende, Vortragende und sämtliche mit der Organisation betrauten Personen weitergegeben werden.

 

Inkrafttreten der AGBs:

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. Mai 2011 in Kraft. Falls nicht anders ausgewiesen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Programme der IMC Graz bis zur Auflage neuer AGB durch IMC Graz.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

 

Sofern die jeweilige Programminformation nichts anderes enthält, ist der Erfüllungsort Graz. Für den Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragsteilen geschlossenen Vertrag gilt das sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.