AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

International Management Center Graz Gesmbh & Co KEG (IMC Graz)

Allen Rechtsgeschäften zwischen der International Management Center Graz GmbH (kurz: IMC Graz) und ihren VertragspartnerInnen liegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des IMC Graz nach ihrer jeweiligen Fassung zugrunde. Hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme und -veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile noch durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen des IMC Graz näher bestimmt.

Bewerbungen:

Die Bewerbung erfolgt schriftlich mit dem vom IMC Graz zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen. Die Zulassung oder Ablehnung der BewerberInnen erfolgt ausnahmslos durch die wissenschaftliche Leitung. Da für die Lehrgänge in der Regel eine begrenzte Anzahl an Studierenden zugelassen ist, behält sich die wissenschaftliche Leitung des IMC Graz vor, Bewerbungen nach didaktisch zweckmäßigen Kriterien und einem Reihungsverfahren auszuwählen. Grundlage des Reihungsverfahrens ist die berufliche Qualifikation, der Studienerfolg und die Ergebnisse des Aufnahmegesprächs sowie die Reihenfolge des Einlangens der Bewerbungen.
Mit der Bewerbung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten des Berwerbers/der Bewerberin erteilt. Der/die BewerberIn erklärt sich bei Zuerkennung eines Studienplatzes damit einverstanden, dass er/sie im Zuge von Marketing- und ähnlichen Aktivitäten des IMC Graz, allenfalls unterstützt durch Bildmaterial, namentlich genannt wird. Weiters können die Daten des Bewerbers/der Bewerberin an Mitstudierende, Vortragende und ähnliche mit der Organisation der Lehrgänge betrauten Personen weitergegeben werden.

Teilnahmebeitrag und Leistungen:

Der für einen Lehrgang festgesetzte Lehrgangsbeitrag wird mit der Ausschreibung des Lehrganges veröffentlicht. Der Lehrgangsbeitrag ist pro Abschnitt im Vorhinein zu entrichten. Der Lehrgangsbeitrag ist binnen vierzehn Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung, zur Zahlung abzugsfrei fällig. Der Lehrgangsbeitrag versteht sich brutto für netto Umsatzsteuer. Der Lehrgangsbeitrag beinhaltet auch die vom IMC Graz beigestellten Lehrgangsunterlagen und Arbeitsmaterialien, nicht jedoch zusätzlich erforderliche Fachliteratur und Materialien. Hinzu kommen noch Kosten für Tests im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Im Beitrag nicht enthalten sind jedenfalls Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer sowie sonstige Auslagen.
Die Aufnahme in das Executive MBA-Programm setzt die Erfüllung der Aufnahmebedingungen voraus. Studierende erklären sich bereit, während der Dauer des Lehrganges bzw. Master-Studienganges für die Zusendung von Informationen, Unterlagen u.ä. einen E-Mail Account zu führen und/oder diese Informationen über einer durch das IMC Graz bekanntgegeben Internet-Adresse abzurufen. Sofern die jeweilige Programminformation nichts anderes enthält, ist der Erfüllungsort Graz.

Abmeldung/Stornobedingungen:

Mit der Unterschrift auf dieser Bewerbung verpflichtet sich der/die BewerberIn zur Teilnahme über die gesamte Dauer des Studienprogramms, vorausgesetzt die wissenschaftliche Leitung erteilt eine positive Zusage, wobei der Zeitpunkt der Absolvierung des vierten Abschnitts im Falle einer Bewerbung für das Master-Programm offen bleiben kann. Scheiden Studierende nach Beginn des Lehrganges aus, wird der Lehrgangsbeitrag nicht rückerstattet. BewerberInnen sind jedoch berechtigt, gemeinsam mit der Stornierung – vorbehaltlich der Reihungs- bzw. Auswahlbefugnis der wissenschaftlichen Leitung des IMC Graz – Ersatzstudierende zu nominieren. Das IMC Graz behält sich vor, einen Management-Lehrgang abzusagen, wenn die erforderliche kostendeckende TeilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird. Im Falle einer Stornierung eines Lehrganges bis zu zwei Tagen vor Beginn erwachsen den BewerberInnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Bereits geleistete Teilnahmebeiträge werden in einem solchen Fall abzugsfrei rückerstattet. Im Übrigen gelten die Stornobedingungen der UNI for LIFE GmbH.

Leistungsänderungen:

Die Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen Programms erfordert kontinuierliche Anpassungen. Daher ist es erforderlich, dass Adaptierungen hinsichtlich der Leistungsgestaltung des IMC Graz vorgenommen werden. Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden können zu keinerlei Schadenersatzansprüchen führen.
Haftung für Gegenstände:
Das IMC Graz kann keinerlei Haftung für Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernehmen, die zum Lehrgang mitgebracht und beschädigt, verloren oder gestohlen werden.

Gerichtsstand und Wirksamkeit:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01. Jänner 2009 in Kraft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend die zwischen dem IMC Graz und ihren VertragspartnerInnen abgeschlossenen Verträge ist Graz.